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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.4 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 |
| Sollte es außerhalb [der fluiden Organisation] zu einer großen Anzahl zu prüfender personeller Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG kommen und die einwöchige Frist nicht ausreichend sein, können die Betriebsparteien vor Ort einvernehmlich die Priorität der Bearbeitung festlegen. Die Rückäußerungsfrist für die [Fluid-Zellen] kann auch hier für den Einzelfall einvernehmlich auf bis zu 2 Wochen verlängert werden. [...] Bei organisatorischen Veränderungen im Sinne von §§ 90, 92 BetrVG wird der zuständige Betriebsrat frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert und die Betriebsparteien beraten mit dem Ziel, den Beratungsprozess schnell, möglichst innerhalb von 1 Woche, durchzuführen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25 |
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