Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.7 Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
2.7.4 Versetzungen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018
Sollte es außerhalb [der fluiden Organisation] zu einer großen Anzahl zu prüfender personeller Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG kommen und die einwöchige Frist nicht ausreichend sein, können die Betriebsparteien vor Ort einvernehmlich die Priorität der Bearbeitung festlegen. Die Rückäußerungsfrist für die [Fluid-Zellen] kann auch hier für den Einzelfall einvernehmlich auf bis zu 2 Wochen verlängert werden. [...]
Bei organisatorischen Veränderungen im Sinne von §§ 90, 92 BetrVG wird der zuständige Betriebsrat frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert und die Betriebsparteien beraten mit dem Ziel, den Beratungsprozess schnell, möglichst innerhalb von 1 Woche, durchzuführen.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25
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