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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.4 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2017 |
| Einbindung des für [die fluide Organisation] zuständigen Betriebsrats Im Rahmen der Umsetzung der [fluiden Organisation] bleiben die Rechte des Betriebsrats, insbesondere im Rahmen des § 99 BetrVG, unberührt. Der für [die Fluid-Zelle] zuständige Betriebsrat erhält rechtzeitig und umfassend, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des [Einsatzes in der fluiden Organisation], alle notwendigen Informationen (z. B. Thema, Arbeitsort, personelle Besetzung). Die Information bzw. im Falle des § 99 BetrVG die Anhörung des für [die Fluid-Zelle] zuständigen Betriebsrats erfolgt über das als Anlage 2 beigefügte Standard-Informations- bzw. Anhörungsblatt oder - mit dem gleichen Inhalt - über ein geeignetes IT-Tool. Die Frist zur Rückäußerung beträgt 1 Woche. Sollte ein Betriebsrat im Einzelfall mit einer großen Anzahl an [fluiden Organisationen] gleichzeitig oder mit einer sehr umfangreichen [Fluid-Zelle] zur Prüfung befasst sein, können die Betriebsparteien vor Ort einvernehmlich eine längere Rückäußerungsfrist von bis zu 2 Wochen festlegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /13 |
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