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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.4 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 1996 |
| Alle die Gruppe betreffenden Personalentscheidungen werden nach Beteiligung der Gruppe getroffen. Lässt sich in dieser Frage keine Einigung erzielen, verbleibt die Entscheidung beim Vorgesetzten. Die Gruppe hat dann die Möglichkeit, den Steuerkreis als Entscheidungsgremium anzurufen. Die Mitbestimmung des Betriebsrates [und] insbesondere der § 99 BetrVG bleiben davon unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /160 |
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