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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.4 |
Versetzungen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 |
| Teamwechsel Ein Tausch von Mitarbeiter zwischen zwei Teams ist auf Wunsch der betroffenen Mitarbeiter nach Zustimmung durch die Teammeister der beiden Teams möglich. Bei einem Tausch muss die Zusammensetzung der Teams gemäß den Zuordnungskriterien beibehalten bleiben. Die Teammeister der betroffenen Teams überprüfen dies, bewilligen den Tausch und legen den Tausch-Termin fest. Ein Wechsel eines einzelnen Mitarbeiters in ein anderes Team ist auf Wunsch des betroffenen Mitarbeiters in Ausnahmefällen möglich. Nach Abstimmung zwischen den betroffenen Teammeistern ist der Betriebsrat über den Wechsel zu informieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /150 |
| Textauszug 8 von 9 | « vorheriger | nächster » |