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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.5 |
Regelungen für Einführungsprozesse
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2001 |
| Gruppenbetreuer Die vier ausgebildeten Gruppenbetreuer ([Namen]) betreuen auf ihren Betriebshöfen die jeweiligen Gruppen und moderieren die Gruppentage. Sie sind neben ihrer Moderatorentätigkeit insbesondere auch für die Dokumentation des Entwicklungsstandes der Gruppen anhand des Gruppenentwicklungsrasters verantwortlich. Sie berichten an die Projektleitung und stimmen sich mit dieser ab. Sie werden, sobald die Gruppen selbständig arbeiten und Gruppensprecher gewählt wurden, sukzessive ihre Tätigkeiten an die zukünftigen Gruppensprecher übergeben. Darüber hinaus werden sie die Gruppen lediglich und soweit erforderlich übergeordnet betreuen und für Weiterqualifizierungen (z. B. Interaktionsqualität) zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit des Einsatzes der Gruppenbetreuer wird jährlich überprüft und bedarfsgerecht im Projektteam [K-Team] festgelegt. Die Gruppenbetreuer werden im Rahmen ihrer Arbeitszeit zu 75 % im Fahrdienst und mit der restlichen Arbeitszeit als Gruppenbetreuer eingesetzt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /100 |
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