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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.5 |
Regelungen für Einführungsprozesse
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 |
| Projektbegleitende Teams in den Bereichen Im Zuge der Einführung von selbstorganisierter Teamarbeit werden in den jeweiligen Einführungsbereichen projektbegleitende Teams nach Maßgabe der Bestimmungen aus II. 4. b) GBV gebildet. Die Zusammensetzung dieser Teams richtet sich nach bereichsspezifischen Erfordernissen. In jedem Fall sind die Führungskräfte, der Betriebsrat, der HRBP [Human Ressource Business Partner] und die betroffenen Beschäftigten des jeweiligen Bereichs bei der Besetzung zu berücksichtigen. Die Mitglieder des projektbegleitenden Teams auf Arbeitgeberseite werden - idealerweise im Rahmen des Führungskräfte-Workshops zur Einführung von SoT [Selbstorganisierter Teamarbeit] - vom Bereichs-Management benannt und kommen gemeinsam mit den vom Betriebsrat bestimmten Mitgliedern noch vor der SoT-Auftaktveranstaltung des Bereiches erstmalig zusammen. Mit Zeitpunkt ihrer Wahl werden dann auch die Teamsprecher aus dem Bereich Mitglied. Um die Arbeitsfähigkeit der projektbegleitenden Teams sicherzustellen, nehmen jeweils nur Vertreter aus dem Kreis der gewählten Teamsprecher an den Zusammenkünften des projektbegleitenden Teams teil. Abstimmungen in den projektbegleitenden Teams haben einstimmig zu erfolgen. Wenn auch nach drei aufeinander folgenden Abstimmungen und zwischen den einzelnen Abstimmungen stattfindenden Diskussionen keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, ist die Angelegenheit dem Steuerkreis zur Entscheidung vorzulegen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben hiervon unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /155 |
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