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Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.6 |
Freiwilligkeit
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 |
| Wechsel in [die Fluid-Organisation] Bei Wechsel von Beschäftigten in [die Fluid-Organisation] soll möglichst mit allen Beteiligten ein Einvernehmen über den Einsatz [in der Fluid-Organisation] erzielt werden. Dieser Wechsel soll vom Prinzip der Freiwilligkeit getragen sein, um im Interesse einer optimalen und schnellen Aufgabenbearbeitung hoch motivierte [Mitglieder der Fluid-Zellen] als zentralen Erfolgsfaktor agilen Arbeitens [in der fluiden Organisation] zu haben. Wird das Prinzip der Freiwilligkeit im Einzelfall nicht umgesetzt, hat die/der betroffene Beschäftigte das Recht, den örtlichen Betriebsrat hinzuzuziehen, um eine Klärung zu erreichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25 |
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