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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.7 |
Verhaltens- und Leistungskontrolle
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Die Etablierung und Anwendung von neuen Arbeitsmethoden, z. B agile Arbeitsmethoden, führt zu einer Kulturveränderung in punkto Transparenz und Zusammenarbeit, wie bspw. offenen Umgang innerhalb der Teams, was nicht zu einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden darf. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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