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| 2.7 | Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen |
| 2.7.7 |
Verhaltens- und Leistungskontrolle
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2018 |
| Leistungs- und Verhaltenskontrolle beim agilen Arbeiten Über den Verwendungszweck der agilen Arbeitsmethoden [...] hinaus findet eine Leistungs- und Verhaltenskontrollen nicht statt. Zu IT-Anwendungen, die im Zusammenhang mit Agilen Methoden eingeführt werden sollen, ist der jeweils zuständigen Betriebsrat vor dem Einsatz zu beteiligen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /16 |
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