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| 2.8 | Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen |
| 2.8.1 |
Belastungen/Leistungsregulation
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 |
| Bei einer möglichen Umverteilung der Arbeitsaufgaben zwischen den verbleibenden Beschäftigten wird eine Leistungsverdichtung vermieden; entsprechende Vorschläge und Einwände der in der Linienorganisation verbleibenden Beschäftigten werden vom Vorgesetzten geprüft und mit den Beschäftigten beraten. Über das entsprechend geplante Beratungsgespräch wird der örtliche Betriebsrat zeitnah informiert. Auf Wunsch des örtlich zuständigen Betriebsrats oder der Beschäftigten wird der Betriebsrat zu diesem Gespräch hinzugezogen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit den Beschäftigten, wird der örtlich zuständige Betriebsrat über die Kapazitätsplanung des betroffenen Fachbereichs informiert. Anschließend wird unverzüglich auf Einladung des Vorgesetzten oder des Betriebsrats ein Schlichtungsgespräch zwischen dem Vorgesetzten, dem nächsthöheren Vorgesetzten und dem Betriebsrat mit dem Ziel durchgeführt, eine einvernehmliche Regelung für die verbleibenden Beschäftigten zu erreichen; das Ergebnis wird dokumentiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /25 |
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