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| 2.8 | Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen |
| 2.8.1 |
Belastungen/Leistungsregulation
Es gibt hierzu 24 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Es ist sicherzustellen, dass möglichst kein Einsatz in parallelen Projekten und oder Funktionen stattfindet, um eine Überlastung auszuschließen. Der Linienvorgesetzte muss im vertrauensvollen, direkten Dialog mit dem Beschäftigten Belastungsgrenzen (Arbeitszeit, Komplexität) im Blick haben und ist dafür verantwortlich, Überlastungen oder Unterlast zu verhindern. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter/innen im Projekteinsatz/agilen Arbeitsformen (z. B. [Einsatz in fluider Organisation]) als auch für die in der Linie verbleibenden Mitarbeiter/innen. Im Rahmen von Projektarbeit/agilen Arbeitsformen sind Gesundheitsgefährdungen für den Projektmitarbeiter und die in der Linienorganisation verbleibenden Mitarbeiter/innen sowie die Mitarbeiter/innen der agilen Arbeitsformen auszuschließen. Die Prozesse sind grundsätzlich so zu gestalten, dass keine Gesundheitsgefährdung von Einsätzen in den Projekteinsätzen/agilen Arbeitsformen ausgeht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /20 |
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