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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.8 Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen
2.8.1 Belastungen/Leistungsregulation

Es gibt hierzu 24 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018
Belastung
Bei der Einführung von Arbeitsformen und -methoden sind die Arbeitsplätze und -prozesse so zu gestalten, dass gesundheitsgefährdende Belastungen vermieden werden.
Die Pilotierung soll dazu genutzt werden, sich einen Überblick über die durch die Einführung dieser neuen Arbeitsformen und -methoden entstehenden Gefährdungen zu verschaffen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite führen einen Workshop unter Einbindung [des Bereichs Gesundheit] durch, indem mögliche gesundheitsgefährdende Belastungen beleuchtet werden, deren Ergebnisse in eine daran orientierte Arbeitsgestaltung münden. Ziel ist das Ergreifen von Maßnahmen zum rechtzeitigen Erkennen und Reduzieren von gesundheitsgefährdenden Belastungen.
Die Belastung der Pilotgruppe wird durch die Arbeitsgruppe anhand folgender KPIs [Key Performance Indicators] in regelmäßigen Abständen (Feststellung Ist-Zustand und danach alle 3 Monate) beleuchtet: 10-Stunden-Überschreitung/Resturlaubstage/Guthaben Kurzzeitkonten/Anzahl Mitarbeiter je Ampelphase. Darüber hinaus sollen Belastungssituationen regelmäßig im Team reflektiert (z. B. Retrospektive) und der Arbeitsgruppe mitgeteilt werden.
Die paritätische Arbeitsgruppe berät über mögliche Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und spricht eine Empfehlung aus. Hierbei wird [die Firma] mit einbezogen. Auch Beschäftigte und Betriebsrat können weitere geeignete Vorschläge für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einbringen.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22
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