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| 2.9 | Qualifizierung |
| 2.9.2 |
Qualifizierung der Beschäftigten
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000 |
| Grundsätzliches Ziel der Qualifizierung ist es, dass jedes Gruppenmitglied - je nach individueller Möglichkeit - alle in der Gruppe vorkommenden produktiven und dispositiven Arbeiten beherrscht und darüber hinaus die Kunden- und Lieferantenwünsche kennt. Jedes Gruppenmitglied hat das Recht auf die entsprechende Qualifizierung. Je nach Qualifizierungserfordernis erhält die Gruppe bzw. das einzelne Gruppenmitglied durch den Ausbildungsplan Qualifizierungszeit zur Verfügung gestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /128 |
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