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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.1 |
Betriebsänderung
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| Aufs Ganze gesehen stellt der Übergang von der traditionellen Form der Arbeitsorganisation in eine neue Arbeitswelt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG dar: In diesem Sinne ist er "eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation" (§ 111 Satz 3 Anstrich 4 BetrVG) und eine "Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren" (§ 111 Satz 3 Anstrich 5 BetrVG). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /24 |
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