Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.10 Beteiligung des Betriebsrats
2.10.1 Betriebsänderung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung stellt eine Rahmenregelung dar: Nachteile, die Mitarbeitern durch den Übergang in die neue Arbeitswelt entstehen, werden nach den Regularien der §§ 111 ff. BetrVG ausgeglichen. Sie werden in einem gesonderten Rahmeninteressenausgleich als Regelungen situationsangemessen und unter dem Dach dieser GBV als Konkretisierung ausgeglichen. Die Rechte der Interessenvertretungen sind dabei zu wahren. Dies bedeutet insbesondere auch, dass Nachteile, die unabhängig von der Anzahl der Betroffenen im Nachhinein von den örtlichen Betriebsräten erkannt werden, ergänzend in einem gesonderten Verfahren nach den Regularien des BetrVG ausgeglichen werden.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /24
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