Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.10 Beteiligung des Betriebsrats
2.10.2 Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018
Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22
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