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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.2 |
Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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