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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.2 |
Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 |
| Steuerkreis Selbstorganisierte Teamarbeit Der Steuerkreis selbstorganisierte Teamarbeit setzt sich zusammen aus der Standortpersonalleitung, einem Vertreter der Funktionen, in denen selbstorganisierte Teamarbeit eingeführt wurde, dem Betriebsrat und der [...]-Projektleitung sowie der [...]-Projektleitung. Der Steuerkreis fungiert als Entscheidungsgremium und ist beschlussfähig zu grundsätzlichen Fragestellungen, die diese Betriebsvereinbarung betreffen. Die Beschlussfähigkeit setzt immer voraus, dass mindestens jeweils drei Mitglieder auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite anwesend sind und die Entscheidung per Mehrheitsbeschluss gefällt wird. Um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen muss jedes Mitglied des Steuerkreises im Abwesenheitsfall die Teilnahme einer Stellvertretung garantieren. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben hiervon unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /155 |
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