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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.3 |
Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2017 |
| Betriebsorganisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Versetzungen, Umgruppierungen, Bildung neuer Teams) werden nach den Regularien des BetrVG und SGB IX durchgeführt und bedürfen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Vernetztes Arbeiten bedeutet übergreifende Zusammenarbeit von Mitarbeitern. Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter einem Team zugeordnet. Der Betriebsrat kann bei übergreifender Zusammenarbeit die Zuordnung des Mitarbeiters zu seinem Team überprüfen und ggf. eine Versetzung einfordern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /14 |
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