Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.10 Beteiligung des Betriebsrats
2.10.3 Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2017
Betriebsorganisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Versetzungen, Umgruppierungen, Bildung neuer Teams) werden nach den Regularien des BetrVG und SGB IX durchgeführt und bedürfen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Vernetztes Arbeiten bedeutet übergreifende Zusammenarbeit von Mitarbeitern. Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter einem Team zugeordnet. Der Betriebsrat kann bei übergreifender Zusammenarbeit die Zuordnung des Mitarbeiters zu seinem Team überprüfen und ggf. eine Versetzung einfordern.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /14
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