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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.3 |
Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Die bestehende Linienorganisation bleibt hierbei unberührt. Die Projektorganisation führt nicht zur Änderung der Aufbauorganisation. Sollten organisatorische Änderungen anstehen, wird der Betriebsrat gemäß Betriebsverfassungsgesetz beteiligt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /20 |
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