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Alle Rechte vorbehalten
| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.3 |
Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Sofern durch eine Veränderung der Aufgabe im Rahmen des hier beschriebenen Verfahrens die Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen berührt sind, sind die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und die Regelungen des SGB IX (neue Fassung), insbesondere der § 178 Abs. 2 SGB IX nF zu beachten. Die Regelungen der jeweils gültigen Inklusions- bzw. Integrationsvereinbarungen sowie die besonderen Rechte schwerbehinderter Menschen, insbesondere § 164 Absatz 4 und § 167 Absatz 1 SGB IX nF sind einzuhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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