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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.3 |
Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2001 |
| Durch die Geschäftsführung wird gem. § 92 BetrVG die Personalplanung für die entsprechenden Bereiche vorgelegt und mit dem Betriebsrat beraten. Bei der Personalplanung für Teams sind Zeiten für Teamgespräche, Erholzeiten, Qualifizierungszeiten, zu erwartende Abwesenheiten usw. angemessen zu berücksichtigen. Auf der Grundlage der erfolgten Beratung zur Personalplanung ist die Besetzung in den Teams durch das Unternehmen sicherzustellen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /111 |
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