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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.4 |
Information des Betriebsrats
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 |
| Der Betriebsrat erhält einmal pro Monat eine Übersicht, der in der Projektorganisation/agilen Arbeitsform (z. B. [fluide Organisationen]) beschäftigten Mitarbeiter/innen in Listenform (Anlage 3). Bei der Einrichtung neuer Projekte/agile Arbeitsformen (z. B. [Fluidzellen]) wird der Betriebsrat im Vorfeld hierüber rechtzeitig gemäß dieser Vereinbarung informiert. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung soll in allen Angelegenheiten, die einen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unmittelbar und umfassend unterrichtet werden und vor einer Entscheidung gehört werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /20 |
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