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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.5 |
Laufende Prozessbegleitung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2003 |
| Für die Begleitung der Teamarbeit sind Ausschüsse zu bilden, die als Regelungs- und Kontrollinstanzen dienen. Die Entscheidungen der Ausschüsse sind einvernehmlich zu treffen. Zusammensetzung Die gesellschaftsbezogenen Ausschüsse bestehen aus den jeweiligen Geschäftsführungen (oder einem Beauftragten), der Personalabteilung sowie dem Betriebsrat. Z.Zt. bestehen folgende Ausschüsse: - Lenkungsausschuss Teamarbeit - [Firma] - Koordinationsausschuss Teamarbeit - [Firma] - Steuergruppe Teamarbeit - [Firma] Aufgaben Die Ausschüsse steuern und kontrollieren die Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /156 |
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