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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.5 |
Laufende Prozessbegleitung
Es gibt hierzu 14 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Bestehende Regelungen ((Gesamt-)Betriebsvereinbarungen), die den nachfolgenden Regelungen teilweise oder ganz widersprechen und für das Arbeiten in der neuen Arbeitswelt unbrauchbar sind oder nicht benötigt werden, werden sukzessiv den Kernregelungen dieser RGBV angepasst.Die vertragschließenden Parteien sind sich dessen bewusst, dass im Verlauf der Transformation Erfahrungen gemacht und sich Erkenntnisse ergeben werden, die nachträgliche, ergänzende Regelungen erforderlich machen werden; daher verweisen sie ausdrücklich auf die in der Salvatorischen Klausel (§ 30 Abs. 3) festgehaltenen Prinzipien der Rechtsbeständigkeit der vorliegenden Regelungen, verbunden mit dem beiderseitigen Willen, reale Veränderungen als neue Gegebenheiten anzuerkennen und durch Regelanpassungen zu begleiten. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich daher zu erneuten Verhandlungen, wenn durch eine der beiden Betriebsparteien Verhandlungsbedarf angezeigt wird. Sollte es nach Verhandlungen nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis in der Sache kommen, so entscheidet die Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /18 |
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