Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.10 Beteiligung des Betriebsrats
2.10.6 Steuerkreis/Lenkungsausschuss

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018
Paritätische Arbeitsgruppe [zur Einführung und Anwendung agiler Arbeitsmethoden]
In die paritätische Arbeitsgruppe werden je zwei bis drei Arbeitgebervertreter und zwei bis drei Vertreter des GBR [Firma] entsandt. Ein Schwerbehindertenvertreter wird beratend hinzugezogen, sofern schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Die paritätische Arbeitsgruppe tagt einmal im Quartal, erstmals im ersten Quartal 2019, und nach Bedarf. Sie kann vom Arbeitgeber, dem zuständigen Betriebsrat, der zuständigen Schwerbehindertenvertretung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung oder vom GBR [Firma] angerufen werden und tagt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anrufung.
HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19
Textauszug 3 von 8 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen