http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2001 |
| Im Konfliktfall bei grundlegenden Fragen haben die Teams auf der Grundlage einer mehrheitlichen Entscheidung das Recht, eine Beratergruppe anzurufen. Die Beratergruppe wird auf Unternehmensebene durch Geschäftsführung und Betriebsrat zum Zwecke der Beratung der Parteien paritätisch besetzt gebildet. Die Beratergruppe besteht aus jeweils 3 Vertretern der [Firma] und 3 Vertretern des Betriebsrates. Die Beratergruppe soll unverzüglich nach Anrufung tagen. Die Berater erörtern die Fälle mit dem Ziel der Lösung der Differenzen. Für alle Beteiligten gilt die Pflicht zur Vertraulichkeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /111 |
| Textauszug 15 von 20 | « vorheriger | nächster » |