Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

2.10 Beteiligung des Betriebsrats
2.10.7 Konfliktlösung

Es gibt hierzu 20 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2001
Im Konfliktfall bei grundlegenden Fragen haben die Teams auf der Grundlage einer mehrheitlichen Entscheidung das Recht, eine Beratergruppe anzurufen. Die Beratergruppe wird auf Unternehmensebene durch Geschäftsführung und Betriebsrat zum Zwecke der Beratung der Parteien paritätisch besetzt gebildet.
Die Beratergruppe besteht aus jeweils 3 Vertretern der [Firma] und 3 Vertretern des Betriebsrates.
Die Beratergruppe soll unverzüglich nach Anrufung tagen. Die Berater erörtern die Fälle mit dem Ziel der Lösung der Differenzen. Für alle Beteiligten gilt die Pflicht zur Vertraulichkeit.
HBS-Datenbank-Nr: 080101 /111
Textauszug 15 von 20 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen