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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2007 |
| Eskalation und Schlichtung Streitigkeiten werden in der "Kommission Gruppenarbeit" geklärt. Die Kommission entscheidet in Fällen von Uneinigkeiten oder Reklamationen bei betriebs- und bereichsübergreifenden Gruppenarbeitsthemen. Zur Beratung kann internes Fachwissen hinzugezogen werden. Die Kommission tritt auf Antrag einer Seite zusammen. Die Einladung erfolgt durch das Personalmanagement. Die Kommission besteht aus jeweils 2 Mitgliedern von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Kommission verpflichtet sich ernsthaft, in den an sie herangetragenen Fällen, Beschlüsse mit Mehrheit herbeizuführen. [...] Letzten Endes entscheidet die Einigungsstelle bei mitbestimmungsrelevanten Sachverhalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /145 |
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