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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 1999 |
| Lösung von Konfliktfällen Für alle strittigen Fragen, die die alltägliche Umsetzung der Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung [zur Gruppenarbeit] betreffen, und die nicht selbstregulativ gelöst werden können, ist eine paritätische Kommission zuständig. Dieselbe besteht aus zwei vom Betriebsrat benannten BR-Mitgliedern und der Personalleitung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /88 |
| Textauszug 18 von 20 | « vorheriger | nächster » |