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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Meinungsverschiedenheiten Ergeben sich bei der Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung [zur Gruppenarbeit] Meinungsverschiedenheiten bzw. Auslegungsstreitigkeiten, sind diese in der Vorstand/Betriebsrat-Routinerunde zu behandeln. Wird dort kein Einvernehmen erzielt, ist gemäß [dem Vertrag] des Vertrauens ein Moderator für die Einigungsverhandlungen hinzuzuziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /125 |
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