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Alle Rechte vorbehalten
| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Sollten im Rahmen der Durchführung der mitarbeiterorientierten Prozesse Konflikte auftreten, die nicht eigenständig gelöst werden können, ist für die Herbeiführung der Lösungen der Leiter der Organisationseinheit verantwortlich. Auf Wunsch des Beschäftigten kann ein Mitglied des zuständigen Betriebsratsgremiums/Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Lösungsfindung hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /21 |
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