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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000 |
| Behandlung von Reklamationen [zur Gruppenarbeit] Kommt bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung nicht zustande oder beanstandet der Arbeitnehmer die Entscheidung, so ist eine Einigung in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu suchen. Gelingt dies nicht, so wird auf Antrag einer Seite je ein sachkundiger stimmberechtigter außerbetrieblicher Vertreter hinzugezogen. Kommt nach eingehender Beratung in der erweiterten Paritätischen Kommission eine einheitliche oder mehrheitliche Meinung nicht zustande, so entscheidet vor der endgültigen Abstimmung das Los, welcher der außerbetrieblichen Vertreter eine zweite Stimme erhält. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /128 |
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