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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000 |
| Streitigkeiten über die Auslegung dieser Vereinbarung [zur Gruppenarbeit] werden in der Paritätischen Kommission behandelt. Kommt bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung nicht zustande, so ist eine Einigung in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu suchen. Gelingt dies nicht, so entscheidet auf Antrag einer Seite die Einigungsstelle gem. § 76 BetrVG. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /128 |
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