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| 2.10 | Beteiligung des Betriebsrats |
| 2.10.7 |
Konfliktlösung
Es gibt hierzu 20 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2006 |
| Auslegungsstreitigkeiten Auslegungsstreitigkeiten aus dieser BV [zur Gruppenarbeit] werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung behandelt und einvernehmlich geregelt. Kommt eine einvernehmliche Regelung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080101 /157 |
| Textauszug 8 von 20 | « vorheriger | nächster » |