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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.1 Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs
2.1.1 Einrichtung

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020
Verantwortlich für die Umsetzung des Pandemie-Maßnahmenplanes an den Standorten sind der jeweilige lokale Pandemie-Krisenstab bzw. Arbeitsgruppen und Funktionen unter der Leitung des Standortleiters. Der lokale Betriebsrat ist in die Arbeit des Pandemie-Krisenstabs bzw. der Arbeitsgruppen einzubinden.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /520
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