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| 2.1 | Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs |
| 2.1.1 |
Einrichtung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Verantwortlich für die Umsetzung des Pandemie-Maßnahmenplanes an den Standorten sind der jeweilige lokale Pandemie-Krisenstab bzw. Arbeitsgruppen und Funktionen unter der Leitung des Standortleiters. Der lokale Betriebsrat ist in die Arbeit des Pandemie-Krisenstabs bzw. der Arbeitsgruppen einzubinden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /520 |
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