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| 2.1 | Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs |
| 2.1.2 |
Besetzung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2020 |
| An den Beratungen des Krisenstabes nimmt der Betriebsrat im Rahmen seiner Beteiligungsrechte - in der Regel durch den Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters - teil. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /100 |
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