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| 2.1 | Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs |
| 2.1.3 |
Organisation des Pandemie/Epidemie-Ausschusses
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2020 |
| Der Pandemie/Epidemie-Ausschuss tritt auf Antrag eines Mitglieds des Ausschusses oder des lokalen Krisenstabs zusammen, wenn es gilt grundlegende Entscheidungen bei plötzlich, bedrohlichen Ereignissen zu treffen. In der Pandemie/Epidemie dienen die Sitzungen des Ausschusses dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und einer Person des Werksärztlichen Dienstes, auch zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /519 |
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