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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.1 Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs
2.1.3 Organisation des Pandemie/Epidemie-Ausschusses

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2020
Der Pandemie/Epidemie-Ausschuss tritt auf Antrag eines Mitglieds des Ausschusses oder des lokalen Krisenstabs zusammen, wenn es gilt grundlegende Entscheidungen bei plötzlich, bedrohlichen Ereignissen zu treffen. In der Pandemie/Epidemie dienen die Sitzungen des Ausschusses dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat und einer Person des Werksärztlichen Dienstes, auch zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /519
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