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| 2.2 | Arbeitsschutz |
| 2.2.1 |
Hygienestandards
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Zur Minimierung des Infektionsrisikos ist [das Unternehmen] berechtigt, Verhaltensregeln zu Hygienepflichten zu erteilen. Diese Vorgaben erfolgen auch in Erfüllung der Obliegenheiten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Konzernbetriebsrat ist über die Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Zu den Hygienevorgaben bzw. Hygienehinweisen gehören u.a.: - Regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfizieren der Hände - Vermeidung des Kontaktes von ungewaschenen Händen mit dem Gesicht - Abstandhalten insbesondere auch im Krankheitsfall wie bei Husten und Niesen - Vermeidung von Körperkontakten wie Händeschütteln bei Begrüßungen - Regelmäßiges Lüften von Räumen - Vermeidung der Nutzung von Aufzügen, Thinktanks und kleinen schlecht belüfteten Räumen im Allgemeinen |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /517 |
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