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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.2 Arbeitsschutz
2.2.2 Organisatorische Maßnahmen

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020
Bei der Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen (Ausrüstung) sind die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren. Der jeweils zuständige Betriebsrat wird im Vorfeld der Anordnung angehört.
Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Tragen/Benutzen von Atemschutzmasken
- Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen
- Wechseln der Kleidung beim Betreten und Verlassen des Betriebes
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /517
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