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Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Arbeitsschutz |
| 2.2.2 |
Organisatorische Maßnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Bei der Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen (Ausrüstung) sind die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren. Der jeweils zuständige Betriebsrat wird im Vorfeld der Anordnung angehört. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem: - Tragen/Benutzen von Atemschutzmasken - Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen - Wechseln der Kleidung beim Betreten und Verlassen des Betriebes |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /517 |
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