Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.3 Mobiles Arbeiten
2.3.1 Wer darf mobil arbeiten?

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020
Home Office kann über das in der entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelte Maß hinaus umfangreich genutzt werden und im Fall von pandemierelevanten Maßnahmen oder Entscheidungen (z.B. Quarantäne) auch angeordnet werden.
- Die Mitarbeiter, die mit einem Smartphone und einem Notebook aus-gestattet sind können [...] angewiesen werden, Smart-Phone und Notebook mit nach Hause zu nehmen, um in einem Quarantänefall vom Home Office aus arbeiten zu können. Die Arbeit im Home Office erfolgt nach den betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit. Eine "ständige Erreichbarkeit" ist hier nicht erforderlich.
HBS-Datenbank-Nr: 100100 /791
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