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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.4 Arbeitszeit
2.4.1 Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitszeitrahmens

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020
Unter Berücksichtigung der Mitbestimmung des jeweils zuständigen Betriebsrats ist [das Unternehmen] zur Aufrechterhaltung des jeweiligen Betriebes im Rahmen der Arbeitszeit berechtigt, die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Ausweitung und Reduzierung des betrieblich festgelegten Arbeitszeitrahmens
- Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung von § 14 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "Außergewöhnliche Fälle"
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /517
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