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| 2.4 | Arbeitszeit |
| 2.4.1 |
Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitszeitrahmens
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Unter Berücksichtigung der Mitbestimmung des jeweils zuständigen Betriebsrats ist [das Unternehmen] zur Aufrechterhaltung des jeweiligen Betriebes im Rahmen der Arbeitszeit berechtigt, die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen: - Ausweitung und Reduzierung des betrieblich festgelegten Arbeitszeitrahmens - Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung von § 14 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) "Außergewöhnliche Fälle" |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /517 |
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