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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.4 Arbeitszeit
2.4.1 Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitszeitrahmens

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2020
Zur Erhöhung der Flexibilität für Produktionsmitarbeiter wird ergänzend zu den bereits existierenden Schichtmodellen laut GBV Schichtarbeit ein neues flexibles Schichtmodell angeboten. Dieses ermöglicht den Mitarbeitern einen größeren Spielraum bei der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit. Der Arbeitsbeginn und das -ende können täglich variieren und sollen damit einen Beitrag dazu leisten, eine Kinderbetreuung sicherzustellen und die Anwesenheit der Mitarbeiter in den Produktionsbereichen zu entzerren. Es
wird auch ermöglicht die Arbeitszeit auf zwei Blöcke am Tag zu verteilen (z.B. 3 Stunden in der Frühschicht und 4 Stunden in der Spätschicht). Die Gestaltung der Schichtpläne erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Führungskräften und den Mitarbeitern/Gruppen. Selbstverständlich müssen dabei die Belange aller Mitarbeiter berücksichtigt werden, wobei die Mitarbeiter die Kinderbetreuung sicherstellen müssen, Vorrang haben. Der Arbeitszeitrahmen wird zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geöffnet. Führungskräfte und Mitarbeiter sind gleichermaßen für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /516
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