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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.4 Arbeitszeit
2.4.3 Umwandlung und Abbau von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2020
Die [...] vereinbarte Möglichkeit der Umwandlung von 120 Gleitzeitstunden in das ZeitWertKonto wird für die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung abgeändert. Zum ersten Umwandlungsstichtag ist keine Umwandlung möglich. Im 3. Quartal 2020 erfolgt eine Überprüfung
der Regelung. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung wird über Einbringungsmöglichkeiten entschieden. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Mitarbeiter, die Guthaben ins ZeitWertKonto einbringen, um eine rentennahe Freistellung zu realisieren. Dies betrifft diejenigen, deren geplanter Renteneinritt in den Jahren 2020 und 2021 erfolgt.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /516
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