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| 2.6 | Betriebsratstätigkeit während der COVID-19-Pandemie |
| 2.6.1 |
Durchführung Sitzung sowie Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2020 |
| Ist es einem Betriebsratsgremium oder einzelnen Mitgliedern des Gremiums aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht möglich, eine Präsenzsitzung durchzuführen oder an einer Präsenzsitzung teilzunehmen, weil Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder zu befürchten sind oder weil eine Präsenzsitzung wegen einer behördlichen Empfehlung oder Anordnung oder aufgrund der Quarantäne einzelner Betriebsratsmitglieder oder einer Betriebsruhe, Betriebsschließung oder Teilbetriebsschließung nicht stattfinden oder nur mit hohen persönlichen Risiken der Betriebsratsmitglieder stattfinden kann, gilt Folgendes: Beschlüsse des Betriebsrats / Gesamtbetriebsrats / Konzernbetriebsrats können aufgrund der Corona-Krise vorübergehend digital (per Videokonferenz oder Skype) oder per Telefonkonferenz gefasst werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anwesenheitsliste. |
| HBS-Datenbank-Nr: 110200 /253 |
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