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| 2.6 | Betriebsratstätigkeit während der COVID-19-Pandemie |
| 2.6.1 |
Durchführung Sitzung sowie Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat werden die [...] gefassten Beschlüsse nicht aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen gesetzliche Formvorschriften bestreiten oder anfechten. Darüber hinaus sind arbeitsrechtliche Sanktionen oder Maßnahmen gegen den Vorsitzenden oder andere Mitglieder des Gesamtbetriebsrats aufgrund etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Formvorschriften bei der Beschlussfassung während der Corona-Krise ausgeschlossen. Der Arbeitgeber stellt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats diesbezüglich von jeglicher Haftung frei. |
| HBS-Datenbank-Nr: 110200 /252 |
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