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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.6 Betriebsratstätigkeit während der COVID-19-Pandemie
2.6.1 Durchführung Sitzung sowie Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 2020
Der Arbeitgeber sichert gegenüber dem Betriebsrat / Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat zu, dass er - sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich - darauf verzichtet, sich auf die Unwirksamkeit eines so gefassten Beschlusses zu berufen. Der Arbeitgeber wird dem Gremium nicht entgegenhalten, dass wegen eines Verstoßes gegen Formschriften kein rechtlich wirksamer Beschluss gefasst wurde. Der Arbeitgeber erklärt, dass er sich während der Corona-Phase bei Erklärungen des jeweiligen Betriebsratsgremiums per E-Mail, für die das Betriebsverfassungsgesetz eine Schriftform vorsieht, nicht auf Formunwirksamkeit berufen wird.
HBS-Datenbank-Nr: 110200 /253
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