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| 2.7 | Unternehmensschließung |
| 2.7.1 |
Kurzarbeit
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| Für diesen Fall kommt Kurzarbeit zum Einsatz. [...] - Für die Kurzarbeitsbereiche [...] befinden wir uns bereits in Kurzarbeit, insofern geht es in diesen Bereichen lediglich um eine Neufassung der Kurzarbeitsplanung. - Für die anderen Bereiche dieser Standorte muss eine Ankündigungsfrist von 21 Tagen eingehalten werden, die dann gezielt zum Zeitkontenabbau eingesetzt wird. Wenn erforderlich, weil nicht genügend Zeitkonto vorhanden ist, wird die Geschäftsführung mit Unterstützung des Betriebsrates eine Verkürzung oder Streichung der Ankündigungsfrist mit der IG Metall abstimmen und vereinbaren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /791 |
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