Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

2.7 Unternehmensschließung
2.7.1 Kurzarbeit

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2020
Der Arbeitgeber ist nach entsprechender Abstimmung mit dem Betriebsrat berechtigt, eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit anzuordnen, um den Betrieb durch Senkung der Personalkosten vorübergehend wirtschaftlich zu entlasten, wenn die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach § 170 SGB III vorliegen.
Sollte Kurzarbeit notwendig werden, wird eine Betriebs- bzw. Konzernvereinbarung abgeschlossen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /519
Textauszug 2 von 3 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen