http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.7 | Unternehmensschließung |
| 2.7.1 |
Kurzarbeit
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2020 |
| Der Arbeitgeber ist nach entsprechender Abstimmung mit dem Betriebsrat berechtigt, eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit anzuordnen, um den Betrieb durch Senkung der Personalkosten vorübergehend wirtschaftlich zu entlasten, wenn die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach § 170 SGB III vorliegen. Sollte Kurzarbeit notwendig werden, wird eine Betriebs- bzw. Konzernvereinbarung abgeschlossen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /519 |
| Textauszug 2 von 3 | « vorheriger | nächster » |