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| 2.7 | Unternehmensschließung |
| 2.7.4 |
Kommunikation mit den Beschäftigten
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2020 |
| - Die Vorgesetzten werden von der Personalabteilung gebeten, die private Kommunikationsdaten (Mobil-Nummer oder Mailadresse) von den Mitarbeitern abzufragen. - Die Speicherung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Erreichbarkeit des Mitarbeiters im Rahmen von Quarantänemaßnahmen oder erforderlichen (Teil-) Werksschließungen. Die Speicherung dieser Daten unterliegt demnach den betrieblichen Regelungen im Zusammenhang mit der DGSVO und des BDSG. Die Daten werden wieder gelöscht bzw. vernichtet, wenn der Grund dieser Datenerfassung nicht mehr vorliegt. - Die Bekanntgabe der Kontaktdaten gegenüber dem Vorgesetzten durch den Mitarbeiter ist freiwillig |
| HBS-Datenbank-Nr: 100100 /791 |
| Textauszug 1 von 1 |